PV Komfort PLUS Versicherungsdetails

Ihre Photovoltaik-Versicherung auf einen Blick

Hier finden Sie detaillierte Informationen zu den Bestandteilen von PV Komfort PLUS.

Versicherungsbausteine


Elektronikversicherung

In dieser Allgefahrenversicherung sind alle unvorhergesehenen Beschädigungen oder Zerstörungen versichert, soweit diese nicht ausdrücklich vom Versicherungsschutz ausgeschlossen wurden. Die Elektronikversicherung ersetzt die Wiederherstellungs- oder Wiederbeschaffungskosten bei Schäden z.B. durch:

  • Brand, Blitzschlag und Explosion
  • Hagel, Sturm, Frost oder Eisgang
  • Wasser, Feuchtigkeit oder Überschwemmung
  • Kurzschluss, Überstrom, Überspannung oder Induktion
  • Abhandenkommen durch Einbruchdiebstahl, Diebstahl, Raub oder Plünderung
  • Vorsatz Dritter (Sabotage und Vandalismus)
  • Tierbiss (z. B. Maderbiss)
  • Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit
  • Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler
  • Innere Unruhen, Plünderung, Streik, Aussperrung

Zusätzlich zu den vorgenannten Wiederherstellungs- oder Wiederbeschaffungskosten sind folgende Kostenpositionen bis 100.000 Euro auf erstes Risiko mitversichert:

  • Entseuchungskosten für mittelbar vom Schaden betroffenen Sachen
  • Aufräumungs-, Dekontaminations- und Entsorgungskosten
  • Dekontaminations- und Entsorgungskosten für Erdreich
  • Sonstige schadenbedingt anfallende Kosten
  • Rettungskosten
  • Kosten für die Zugänglichmachung der Schadenstelle
  • Aufwendungen zur Abwendung und Minderung des Schadens

Darüber hinaus sind auch De- und Remontage-Kosten aufgrund von Gebäudebeschädigungen sowie schadenbedingte Arbeiten an Dächern und Fassaden bis jeweils 25.000 EUR mitversichert.

Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Schäden

  • durch Vorsatz des Versicherungsnehmers oder dessen Repräsentanten
  • durch Kriegsereignisse jeder Art
  • durch Kernenergie, nukleare Strahlung oder radioaktive Substanzen
  • durch betriebsbedingte normale oder betriebsbedingte vorzeitige Abnutzung oder Alterung
  • durch Mängel, die bei Abschluss der Versicherung bereits vorhanden und dem Versicherungsnehmer oder seinen Repräsentanten bekannt waren
  • durch Einsatz einer Sache, deren Reparaturbedürftigkeit dem Versicherungsnehmer oder seinen Repräsentanten bekannt sein musste
  • soweit für sie ein Dritter als Lieferant (Hersteller oder Händler), Werkunternehmer oder aus Reparaturauftrag einzutreten hat.

Ertragsausfallversicherung

Wird der Betrieb der PV-Anlage des Versicherungsnehmers durch einen versicherten Sachschaden unterbrochen, so werden die daraus resultierenden finanziellen Einbußen vom Versicherer entschädigt.

Versichert sind:

  • Entgangene Einspeiseerlöse
  • Mehrkosten für Fremdstrombezug bei Eigenverbrauch
  • Schadenminderungskosten

Minderertragsversicherung

Mit einer Minderertragsversicherung sind die mit der Photovoltaikanlage im Versicherungsjahr nicht erzielten Erträge versichert, wenn der mit der versicherten Photovoltaikanlage prognostizierte Jahresenergieertrag um mehr als 10% abweicht.

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